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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BLUE BOX Handels GmbH
1 Geltung unserer allgemeinen Bedingungen: Alle unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch AGB), wie sie nachfolgend festgehalten sind. Diese sind Bestandteile aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (ausschließlich Unternehmen im Sinne des § 14 BGB) abschließen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung mit unserem Vertragspartner, auch wenn sie für einzelne Geschäftsabschlüsse nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn wir Ihnen im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

2 Vertragsabschluss:
 Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht im Einzelfall ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder von uns für ihre Annahme eine Frist gesetzt wurde. Bestellungen oder Aufträge unseres Vertragspartners nehmen wir innerhalb von 14 Tagen an. Für solche Bestellungen oder Aufträge gilt § 1 Abs. 2. Die Verbindlichkeit der Bestellungen steht unter dem Vorbehalt unserer Lieferfähigkeit. Soweit wir auf Bestellungen oder Aufträgen vorbehaltlos ausliefern, gelten die Auslieferungen als Annahme der Bestellungen oder Aufträge jeweils im Umfang der Auslieferung. Soweit wir Bestellungen oder Aufträge schriftlich bestätigen, ist jeweils der Inhalt unserer schriftlichen Bestätigung unter Einbeziehung dieser AGB für unseren Vertragspartner maßgeblich. Für Preise und Rabatte gelten zusätzlich die unserem Vertragspartner von uns zugesandten und verbindlichen Preis- und Rabattlisten unter Beachtung etwaiger Geltungsfristen. Mündliche Zusagen sind grundsätzlich rechtlich unverbindlich. Bestellungen oder Aufträge unseres Vertragspartners an unsere Mitarbeiter, Agenten oder Handelsvertreter sind für den Vertragspartner unter Beachtung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preis- und Lieferkonditionen verbindlich. Unsere Mitarbeiter, Agenten und Handelsvertreter sind grundsätzlich nicht berechtigt, von unseren Konditionen abweichende Zusagen zu machen.

3 Preise und Zahlung:
 Für die jeweils abgeschlossenen Verträge gelten grundsätzlich die in den Auftragsbestätigungen oder den der Bestellung des Vertragspartners zugrunde gelegten Preislisten aufgeführten Preise. Soweit nicht individualschriftlich ausdrücklich anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt, ist der Kaufpreis in vollem Umfang bei Lieferung der Ware fällig. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärung unsererseits 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Unsere Rechte zu einer früheren Inverzugsetzung bleiben hiervon unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn uns nach Abschluß des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gefährdet wird.

4 Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Vertragspartner ist an unserem Geschäftssitz. Für die Auslieferung der Ware gilt unser jeweiliges Lager als Erfüllungsort. Eine hiervon abweichende Bestimmung muss individualvertraglich schriftlich vereinbart werden. Erfolgen Leistungen von uns auf Wunsch des Vertragspartners oder Leistungen des Vertragspartners von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so sind hierdurch entstehende Mehrkosten vom Vertragspartner zu tragen.

5 Lieferungen:
 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Basis des in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und unseren Preisen abgeschlossenen Geschäftes durch Versand von unserem Erfüllungsort an den Sitz des Vertragspartners. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald wir die bestellten Waren dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert haben. Die Versandart und die Verpackung unterliegt unserem pflichtgemäßen Ermessen. Die Sendung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch unseres Vertragspartners und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Berufs-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

6 Eigentumsvorbehalt:
 Die von uns an den Vertragspartner gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt. Unser Vertragspartner verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich auf. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalles gemäß Abs. 6 dieser Klausel im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Vertragspartner tritt dieser bereits jetzt sicherheitshalber die hieraus ihm entstehende Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zum Beispiel Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Vertragspartner widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Diese Ermächtigung dürfen wir nur im Verwertungsfall widerrufen. Greifen etwa Dritte auf die Vorbehaltsware zu, etwa durch Pfändung, wird der Vertragspartner uns unverzüglich unterrichten und den Dritten auf unser Eigentum hinweisen. Wir werden die Vorbehaltsware sowie etwa an ihre Stelle tretende Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit der Wert der Vorbehaltsware die uns zustehenden Forderungen um mehr als 30 % übersteigt. Wenn wir im Einzelfall von dem Kaufvertrag, der der Lieferung der Vorbehaltsware zugrunde liegt, zurücktreten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Unser Vertragspartner sichert zu, die Vorbehaltsware im Rahmen seines Geschäftsbetriebes nur zur Verwendung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB einzusetzen, nur an Verbraucher weiterzuveräußern und die Ware nicht gegenüber Unternehmer i.S. des § 14 zu verwenden oder an Unternehmer zu veräußern.

7 Gewährleistung:
 Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf die durchschnittliche Eignung der von uns veräußerten Produkte zu den für diesen vorausgesetzten allgemeinen oder vertraglich festgelegten Zweck. Angaben Dritter über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben sind unverbindlich. Unsere Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte, etwaige technische Beratung und Gebrauchsanweisungen unsererseits erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Vertragspartner jedoch nicht von eigener Prüfung der Eignung der gelieferten Produkte. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Der Vertragspartner hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Er hat bei Lieferung mehrerer gleichartiger Artikel mindestens zur Eignung der gelieferten Artikel eine stichprobenartige Probeverarbeitung und insbesondere bei neuen oder unbekannten Produkten diese auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und der Eignung zu ihrem Einsatzzweck unverzüglich zu untersuchen. Die gelieferten Waren gelten als genehmigt, wenn uns eine Mängelrüge hinsichtlich offener Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung der Ware bei dem Vertragspartner in schriftlicher Form zugegangen ist. Wird ein Mangel behauptet, so ist auf Verlangen des Vertragspartners der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Ist die Mängelrüge berechtigt, vergüten wir die Kosten des jeweils günstigsten Versandweges. Etwaige Kosten, weil sich der Liefergegenstand an einen anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (Verbrauchs) befindet, erstatten wir nicht. Liegt ein Sachmangel vor, sind wir innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt, zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Im Falle des mindestens zweimaligen Fehlschlagens einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder einer unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, was eine Verzögerung von mindestens vier Wochen beinhaltet, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Schadensersatz kann der Vertragspartner für Mängel nur bei Verschulden unsererseits unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen verlangen.

8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens: Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlung und unerlaubter Handlung ist, soweit es jeweils auf unser Verschulden ankommt, nach folgender Maßgabe beschränkt: Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; im Falle grober Fahrlässigkeit von nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich in diesem Sinne sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen mängelfreien Lieferung und die Beratungs-, Schutz- und Obhutpflichten, die den Vertragspartner die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Vertragspartners oder Dritten oder des Eigentums des Vertragspartners vor erheblichen Schäden bezwecken. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist die Haftung auf die Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsabschluß als mögliche Folge einer (schuldhaften) Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder die wir hätten kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Waren sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit diese Schäden dem Grund und der Höhe nach bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten waren. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf € 1.000,00 beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die vorstehenden Einschränkungen unserer Haftung gelten nicht für eine Haftung wegen etwaigem vorsätzlichen Verhalten, für etwa garantierte Beschaffenheitsmerkmale unserer Ware (die entsprechend diesen AGB ausdrücklich schriftlich vereinbart werden müssen) wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9 Schlussbestimmungen: Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und unserem Vertragspartner ist an unserem Geschäftssitz. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nation über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht. Soweit dieser Vertrag oder unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche wir mit unseren Vertragspartnern nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen anstelle der rechtlich unwirksamen Klausel im Sinne des Vertrages und im Sinne des Zwecke dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten.